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Krankmeldung und Beurlaubung

Krankmeldung

Eltern melden ihr erkranktes Kind im Sekretariat (Anruf oder Email) und geben dabei auch die voraussichtliche Dauer des Fehlens an.

Die Entschuldigung erfolgt im EMI und wird am Tag der Rückkehr in die Schule der Klassenlehrkraft vorgelegt.

Beurlaubung für einen Tag

Sollte im Vorfeld absehbar sein, dass der Schüler/die Schülerin nicht am Unterricht teilnehmen kann, kann die Klassenlehrkraft sie/ihn für einen Tag beurlauben. Der Antrag auf Beurlaubung erfolgt im EMI.

Beurlaubung für mehrere Tage oder für einen Schultag, der unmittelbar an Ferien anschließt

Die Beurlaubung wird rechtzeitig vor dem zu beurlaubenden Zeitraum bei der Schulleitung schriftlich beantragt. Der Antrag muss eine schlüssige Begründung enthalten, die ggf. durch eine geeignete Bescheinigung nachgewiesen wird. Die Schulleitung entscheidet über Ablehnung oder Gewährung und teilt die Entscheidung umgehend den Eltern oder Erziehungsberechtigten mit.

Beurlaubung vom Sportunterricht

Eine Befreiung von der Teilnahme am Schulsport ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf schriftlichen Antrag, dem eine ärztliche Bescheinigung beigefügt ist, möglich.

Für die kurzzeitige Befreiung einer Schülerin oder eines Schülers vom Schulsport ist bei Sportunterricht die Lehrkraft zuständig.

Für die längerfristige Befreiung einer Schülerin oder eines Schülers vom Schulsport von bis zu drei Monaten ist die Schulleitung zuständig.

Grundsätzlich ist die Schülerin oder der Schüler zur Anwesenheit im Sportunterricht verpflichtet und kann der Beeinträchtigung entsprechend zu unterstützenden Tätigkeiten herangezogen werden.