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Elternvertretung

Die Zusammenarbeit mit den Eltern und Erziehungsberechtigten stellt einen wichtigen Bestandteil für eine gut funktionierende Schulgemeinschaft dar. Die Rechte und Pflichten der Eltern und Erziehungsberechtigten sind im Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG §§ 88-96) fest verankert.

Die Eltern und Erziehungsberechtigten sind in zahlreichen schulischen Gremien vertreten (Schulvorstand, Gesamtkonferenz, Klassenkonferenz, Fachkonferenzen). Die Eltern und Erziehungsberechtigte engagieren sich zusätzlich bei unterschiedlichen Schulveranstaltungen (Bewirtung am Elternsprechtag, Mithilfe bei Sponsorenläufen, …).

Daneben arbeiten die Eltern und Erziehungsberechtigten in der Klassenelternschaft und dem Schulelternrat zusammen und sind an schulischen Entscheidungen beteiligt:

Die Klassenelternschaft besteht aus allen Eltern und Erziehungsberechtigten einer Klasse und trifft sich unter dem Vorsitz eines gewählten Mitglieds zu Elternabenden, um sich über Themen, die die Klasse betreffen, informieren zu lassen und auszutauschen.

Im Schulelternrat wirken die Vorsitzenden aller Klassenelternschaften zusammen. Die Mitglieder werden von der Schulleitung über zentrale Themen informiert, die die Schule betreffen, und gestalten durch ihre Mitarbeit in diversen schulischen Gremien das Schulleben aktiv mit.

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