Bezieher von Leistungen wie Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, Grundsicherung usw. müssen gültige Bewilligungsbescheide unaufgefordert in der Schule vorgelegt werden.
Zuschüsse oder die Übernahme von Kosten für schulische Belange müssen bei den zuständigen Ämtern und Behörden beantragt werden. Sollten Bescheinigungen von der Schule den Anträgen beigefügt werden müssen, melden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail.
Sollten Sie nicht leistungsberechtigt sein, aber dennoch eine finanzielle Unterstützung für einmalige schulische Veranstaltungen wie z.B. eine Klassenfahrt benötigen, stellen Sie bitte einen Antrag bei der Schulleitung an den Förderverein. Dieser prüft Ihr Anliegen wohlwollend und informiert Sie zeitnah.